Annetts Pflegeteam
Ihr kompetentes Team für Betreuung und Pflege rund um Löbnitz und Laußig.
Als Pflegedienst erbringen wir eine Menge verschiedener Leistungen, die sich in pflegerische, medizinische, hauswirtschaftliche und Betreuungsleistungen untergliedern.
Ebenso gehören haushaltsnahe Dienstleistungen zu unserem Programm. Als vernetztes Unternehmen arbeiten wir eng mit Dienstleistern verschiedener Branchen zusammen, die unser Leistungsangebot kompetent ergänzen.
Übrigens sind wir auch zur Stelle, wenn Sie zum Beispiel durch einen Unfall, Zuhause betreut werden müssen. Oder wenn Menschen jeden Alters für eine bestimmte Zeit Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden benötigen, weil sie gesundheitlich eingeschränkt sind.
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich rund um unseren Standort in Löbnitz. Unsere Mitarbeiter betreuen und pflegen ältere Menschen in ihrem persönlichen Lebensumfeld - und das rund um die Uhr mit viel Empathie, Herz und Sachverstand.
Das Pflegedienstbüro in 04838 Laußig, Leipziger Str. 1a ist zeitweise besetzt.
Sie erreichen uns dort unter Tel.: 034243 23577.
UNSERE LEISTUNGEN
+ Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
+ Grundpflege
Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Dabei handelt es sich, wie schon erwähnt, um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität.
Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.
+ Verhinderungspflege
Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 bzw. Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist. (Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung)
+ Beratung nach § 37a SGB
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
+ Hauswirtschaft
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse. (Einkaufen, Kochen etc.)
+ Wohnberatung
Sicher und bequem im Alter zu Hause wohnen. Wir haben aufgrund jahrelanger praktischer Erfahrungen eine Vielzahl an Ideen, Hilfsmitteln sowie Finanzierungsmögllichkeiten um Ihr zu Hause besser an Ihre Bedürfnisse anzupassen.